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Mo - Do: |
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08:00 - 13:00 Uhr |
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14:00 - 18:00 Uhr |
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Freitags: |
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08:00 - 13:00 Uhr |
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Sprechstd. nach Vereinbarung |
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Die Schwerpunkte unserer Kanzlei
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Wir betrachten es als wichtige Aufgabe, in unserer rechtsberatenden Praxis ein
umfassendes Beratungsangebot zu bieten. Allerdings kommt in unserer Zeit, in
der die Fülle neuer Gesetze ständig anschwillt und die Lebens- und
Wirtschaftsverhältnisse fortlaufend differenzierter und für den Bürger
unübersichtlicher werden, einer Spezialisierung auch im Beruf des Anwaltes
stetig wachsende Bedeutung zu.
In unserer Sozietät wird dem heute zwingenden Erfordernisse einer
hinreichenden Spezialisierung dadurch Rechnung getragen, dass die einzelnen
Partner für bestimmte Fachgebiete zuständig sind.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Zivilrechts, wozu
insbesondere Fachgebiete, wie das Arbeitsrecht, Bau- und Bodenrecht,
Erbschaftsrecht, Familienrecht, Mietrecht, das Gesellschaftsrecht, das
Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht gehören.
Dabei sind wir nicht nur im Falle einer streitigen Auseinandersetzung tätig:
Unsere Aufgabe sehen wir insbesondere auch im Bereich der Vermeidung
gerichtlicher Auseinandersetzungen durch entsprechende Vertragsgestaltung und
vorbeugende Beratung. Natürlich bieten wir die Mediation als Mittel der
Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen an.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Sozialrechts.
Selbstverständlich betreuen wir aber mit dem gleichen hohen Standard und Engagement auch Fälle aus dem Bereich des Strafrechts und des
Verwaltungsrechts.
Durch die Befugnis als Notar oder Fachanwalt tätig zu sein, wird der Nachweis
einer entsprechenden Befähigung für bestimmte Fachgebiete geführt. Für den
Erwerb der Zulassung als Notare und Fachanwälte werden in besonderer Weise
Spezialisierungen verlangt.
Die zuständigen Notar- und Rechtsanwaltskammern verlangen für die Zulassung
zur Führung einer entsprechenden Fachgebietsbezeichnung die Ablegung von
Prüfungen und den Nachweis entsprechender Erfahrung und regelmäßiger
Fortbildungen. Ständige Fortbildung ist für uns ohnehin selbstverständlich.
Im Interesse des rechtsuchenden Bürgers ist es für uns aber auch
selbstverständlich, die Tätigkeit fachübergreifend an den tatsächlichen
Bedürfnissen des Lebens auszurichten. Hierzu gehört es beispielsweise, im
Straßenverkehrsrecht nicht nur die Schadensabwicklung, sondern auch die
Vertretung in einer damit zusammenhängenden Straf- oder Bußgeldsache zu
übernehmen oder im Falle einer Scheidung weitergehende Fragen, wie z.B. das
Schicksal des gemeinsames Mietvertrages zu klären.
Unsere MitarbeiterInnen, die Ihnen als erste Ansprechpartner zur Verfügung stehen, nennen Ihnen bei kurzen Angaben Ihres Anliegens gerne den dafür
zuständigen Sachbearbeiter. |
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Büro Essen |
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Tel.: |
0201 - 54 52 50 |
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Fax: |
0201 - 54 52 510 |
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Margret Wagner
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht |
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Sebastian Schopp |
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Rechtsanwalt
Verkehrs-, Strafrecht, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht |
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